
E Auto Förderung 2026
Die Bundesregierung erleichtert den Umstieg auf Elektromobilität weiterhin mit attraktiven Steuervorteilen und ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie: Für Ihr neues E-Auto können Sie eine Grundförderung von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Zusätzlich profitieren Sie exklusiv von einem Bonus in Höhe von 3.000 Euro*, bereitgestellt durch Auto-Center Vacha.
Erfahren Sie, wer die E-Auto-Förderung beantragen kann und mit welcher finanziellen Unterstützung Sie individuell rechnen dürfen.
Der Startschuss für das neue Förderprogramm fällt voraussichtlich im Frühjahr 2026. Rückwirkend profitieren alle Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Privatpersonen können ihren Antrag voraussichtlich ab Mai 2026 über ein eigens eingerichtetes Online-Portal stellen, das bis dahin vom Bundesumweltministerium bereitgestellt wird.
Welche E Autos werden gefördert?
Eine finanzielle Förderung erhalten alle erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb inklusive Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Zur Fahrzeugklasse M1 zählen neben Pkw auch die meisten Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.
Für batterieelektrische Fahrzeuge:
Die staatliche Förderung kann beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben werden – inklusive Modelle mit Range-Extender.
Für Plug-in-Hybride:
Auch Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern sie bestimmte Anforderungen an die elektrische Mindestreichweite erfüllen. Wichtig: Die Förderhöhe ist bei Plug-in-Hybriden meist niedriger als bei vollelektrischen Fahrzeugen und setzt voraus, dass das Fahrzeug extern aufgeladen werden kann.
Die Prämie gilt sowohl für den Kauf als auch das Leasing eines neuen förderfähigen Elektroautos oder Plug-in-Hybriden.
Bitte beachten Sie: Gebrauchte E-Autos und Plug-in-Hybride sind von der Förderung ausgeschlossen. Ob und wann diese Fahrzeuge ebenfalls berücksichtigt werden, wird das Bundesumweltministerium frühestens 2027 prüfen.


So viel Geld gibt es
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
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Berechnen Sie hier einfach Ihre mögliche Förderung
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.
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