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Bild mit einem elektro Opel
*Bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges erhalten alle Privatkunden eine zusätzliche Händler-Förderprämie in Höhe von 3.000 €. Eine Barauszahlung der Prämie in Höhe von 3000€ ist nicht möglich. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Nur bei Auto-Center Vacha GmbH.

E Auto Förderung 2026

Die Bundesregierung erleichtert den Umstieg auf Elektromobilität weiterhin mit attraktiven Steuervorteilen und ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie: Für Ihr neues E-Auto können Sie eine Grundförderung von bis zu 6.000 Euro erhalten.
Zusätzlich profitieren Sie exklusiv von einem Bonus in Höhe von 3.000 Euro*, bereitgestellt durch Auto-Center Vacha.

 
Erfahren Sie, wer die E-Auto-Förderung beantragen kann und mit welcher finanziellen Unterstützung Sie individuell rechnen dürfen.

 
Der Startschuss für das neue Förderprogramm fällt voraussichtlich im Frühjahr 2026. Rückwirkend profitieren alle Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Privatpersonen können ihren Antrag voraussichtlich ab Mai 2026 über ein eigens eingerichtetes Online-Portal stellen, das bis dahin vom Bundesumweltministerium bereitgestellt wird.

 

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Welche E Autos werden gefördert?

Eine finanzielle Förderung erhalten alle erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb inklusive Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Zur Fahrzeugklasse M1 zählen neben Pkw auch die meisten Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.

Für batterieelektrische Fahrzeuge:
Die staatliche Förderung kann beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen Fahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben werden – inklusive Modelle mit Range-Extender.

Für Plug-in-Hybride:
Auch Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern sie bestimmte Anforderungen an die elektrische Mindestreichweite erfüllen. Wichtig: Die Förderhöhe ist bei Plug-in-Hybriden meist niedriger als bei vollelektrischen Fahrzeugen und setzt voraus, dass das Fahrzeug extern aufgeladen werden kann.

Die Prämie gilt sowohl für den Kauf als auch das Leasing eines neuen förderfähigen Elektroautos oder Plug-in-Hybriden.

Bitte beachten Sie: Gebrauchte E-Autos und Plug-in-Hybride sind von der Förderung ausgeschlossen. Ob und wann diese Fahrzeuge ebenfalls berücksichtigt werden, wird das Bundesumweltministerium frühestens 2027 prüfen.

 

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So viel Geld gibt es

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

**Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite (mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 €, bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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Berechnen Sie hier einfach Ihre mögliche Förderung 

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

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